Aus der aktuellen Ausgabe

«Umwandlungssatz zu hoch»

Versicherungsverbandspräsident Urs Berger fordert Umdenken bei 2. Säule

von Martina Wacker

Zürich Die Nachricht sorgte in der Öffentlichkeit für einen Paukenschlag. Bruno Pfister, Chef des grössten Lebensversicherers Swiss Life, fordert eine Erhöhung des Rentenalters. Anstatt 40 Jahre sollen Versicherte künftig 45 Jahre in die Pensionskassen einzahlen. Nur so könne die Zukunft der beruflichen Vorsorge garantiert werden. Für seine Äusserung erhält der Swiss-Life-Chef jetzt Rückendeckung von oben. «Die Idee, das Rentenalter zu erhöhen, ist absolut richtig», sagt Urs Berger, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) und Verwaltungsratspräsident der Mobiliar.

So plädiert auch Berger für eine Flexibilisierung des Rentenalters. Denn: «Werden wir nicht demnächst etwas unternehmen, drohen dem Schweizer Sozialstaat in wenigen Jahren grosse finanzielle Probleme.» Die gestiegene Lebenserwartung, der zu hohe Umwandlungssatz und die unsicheren Kapitalmärkte führten in der beruflichen Vorsorge zu einer nicht vorgesehenen Umverteilung zwischen Jung und Alt. «Erwerbstätige müssen zunehmend die Renten der Pensionierten subventionieren», sagt der SVV-Präsident.

Das Sozialsystem dürfe nicht zulasten der Erwerbstätigen ausgereizt werden, nur weil die jüngere Generation nicht die gleich starke politische Lobby hat wie die ältere, kritisiert Berger. Er fordert deshalb ein Umdenken in der Bevölkerung. «Die Parameter in der beruflichen Vorsorge müssen an die gestiegene Lebenserwartung angepasst werden.» Damit bezieht er sich neben der Erhöhung des Rentenalters vor allem auf den Umwandlungssatz.

Angesparte Altersguthaben reichen für Rente nicht aus

Letzterer wird bis ins Jahr 2014 von ehemals 7,2 auf 6,8 Prozent gesenkt. Damit beträgt die jährliche Rente aus der 2. Säule künftig 6800 Franken bei einem angesparten Alterskapital von 100 000 Franken. Mit der steigenden Lebenserwartung wird aber das angesparte Altersguthaben nicht ausreichen, um die Rente bis zum Lebensende zu finanzieren. Deshalb muss die Rente bereits heute durch Beiträge von Erwerbstätigen quersubventioniert werden.

Laut dem Bundesamt für Statistik stieg die Lebenserwartung seit der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge im Jahre 1985 bei Männern um gut sieben und bei Frauen um knapp fünf Jahre. Für Berger ist deshalb die Senkung auf 6,8 Prozent nur ein Tropfen auf den heissen Stein. «Der Umwandlungssatz ist nach wie vor zu hoch und muss weiter gesenkt werden», verlangt er.

Berger fordert Abschaffung des Mindestzinssatzes

Nebst der Senkung des Umwandlungssatzes und der Erhöhung des Rentenalters fordert Berger aber auch die Abschaffung des Mindestzinssatzes. «Wie hoch die Vorsorgegelder verzinst werden, muss in Zukunft der Wettbewerb entscheiden», sagt Berger. Nach wie vor sollen die Versicherer über alle Beitragsjahre hinweg eine bestimmte Gesamtverzinsung leisten. «Aber zu jedem Zeitpunkt eine Mindestanforderung zu erfüllen, egal wie sich die Kapitalmärkte entwickeln, ist im heutigen Umfeld schwierig», sagt er. Per 2012 wurde der Mindestzinssatz für den obligatorischen Teil aufgrund des tiefen Zinsumfeldes von 2 auf 1,5 Prozent gesenkt.

Der Schweizerische Versicherungsverband will nun im Herbst nach der Vernehmlassung zum kürzlich erschienen Bericht über die 2. Säule konkrete Vorschläge in die politische Debatte einbringen. Dazu erarbeitet der Verband derzeit verschiedene Lösungsansätze, die sicherstellen sollen, dass die berufliche Vorsorge auch in Zukunft sinnvoll betrieben werden kann. «Wir sind uns bewusst, dass es heikle Themen sind», sagt Berger. «Damit die 2. Säule aber auch in Zukunft garantiert ist, müssen wir uns diesen Themen jetzt stellen.»

Publiziert am 20.05.2012




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