Julius Bär bestätigt Diebstahl von Kundendaten
Ein Angestellter der Privatbank wird verdächtigt, das Material an deutsche Steuerfahnder verkauft zu haben - der mutmassliche Täter wurde bereits verhaftet
VON ALICE CHALUPNY
ZÜRICH Die Privatbank Julius Bär ist erneut Opfer eines Datendiebstahls geworden. «Leider trifft dies gemäss unseren Erkenntnissen zu», bestätigt CEO Boris Collardi. «Im Rahmen von verschärften Kontrollmechanismen und einer umfangreichen internen Untersuchung mussten wir kürzlich einen Fall von Datenmissbrauch feststellen und konnten den mutmasslichen Täter identifizieren.» Der Verdächtige, ein Angestellter der Bank mit Arbeitsort Zürich, wurde verhaftet. Er soll offenbar im Alleingang gehandelt haben.
Weiterführende Informationen - etwa zur Abteilung, in welcher der Mitarbeiter tätig war, zu Alter, Privatverhältnissen und Wohnort - gibt die Bank mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen und den Schutz der Privatsphäre nicht bekannt. Informationen der SonntagsZeitung zufolge hat sich Julius Bär bereits von ihrem Angestellten getrennt.
Mit möglicherweise betroffenen Kunden in Deutschland steht Julius Bär in Kontakt.
Die gestohlenen Daten gelangten in Form einer CD in die Hände nordrhein-westfälischer Steuerfahnder. Der Verdächtige hat für das Material dem Vernehmen nach eine Geldzahlung erhalten. In welcher Höhe ist nicht bekannt.
Dem mutmasslichen Täter auf die Spur gekommen ist die Bank, nachdem sie Unregelmässigkeiten festgestellt hatte. Sie ordnete eine vertiefte Untersuchung an, die zum genannten Mitarbeiter führte.
Datendiebstahl bei Merrill Lynch Schweiz nicht offiziell
Für die Bank hat der jüngste Vorfall keine Konsequenzen. Im April 2011 hatte sich Julius Bär mit Deutschland auf eine Vergleichszahlung in der Höhe von 50 Millionen Franken geeinigt und damit Straffreiheit für das Institut und seine Mitarbeiter erkauft - nicht aber für die Kunden.
Ein weiterer Datendiebstahl soll sich bei Merrill Lynch Schweiz ereignet haben. Bär hatte vorvergangene Woche angekündigt, das internationale Vermögensverwaltungsgeschäft der US-Bank zu übernehmen (siehe Interview unten). Collardi sagt zu diesem bislang nicht offiziell bestätigten Datenraub: «Das wäre natürlich ebenfalls sehr bedauerlich, hätte aber keinen direkten Einfluss auf uns. Bis zur Übernahme des Geschäfts liegt die entsprechende Verantwortung allein bei der Bank of America Merrill Lynch.» Mit weiteren Vergleichszahlungen rechnet Collardi nicht. «Wir werden die Rechtsprobleme von Merrill Lynch nicht übernehmen.»
Es ist nicht das erste Mal, dass Julius Bär Opfer eines Datendiebstahls wird. Die Privatbank geriet wegen ihres Ex-Angestellten Rudolf Elmer, der Kundendaten auf den Cayman Islands bei seiner Entlassung 2002 stahl und 2005 an die Öffentlichkeit brachte, weltweit in die Schlagzeilen. Weitere Kundendaten landeten vor zwei Jahren bei deutschen Steuerfahndern, die zum erwähnten Vergleich im April 2011 führten. Mit dem bestätigten aktuellen Fall kommen der Privatbank bereits zum dritten Mal innert 10 Jahren Kundendaten abhanden.
USA wollen noch mehr Kundendaten
Noch nicht gelöst ist der Steuerstreit mit den USA. Gegen Julius Bär und weitere Banken laufen nach wie vor Ermittlungen wegen des Verdachts auf systematische Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Collardi sagt dazu: «Wir kooperieren eng mit den Behörden und sind zuversichtlich, eine Lösung erzielen zu können. Mehr gibt es derzeit nicht zu sagen.» Die Schweiz ist bemüht, den Streit mit einem Abgeltungssteuerabkommen beizulegen. Die USA indes verlangen noch mehr Kundendaten. Julius Bär ist Collardi zufolge bereit, der Forderung nachzukommen - «wenn die Datenübermittlung über den gegebenen Rahmen der Amtshilfe läuft».
Neben Julius Bär steht eine Reihe weiterer Banken im Kreuzfeuer ausländischer Steuerbehörden. Besonders aktiv sind die deutschen Behörden. Sie sollen im Besitz von Kundendaten der Bank Coutts in Zürich sein, von der UBS, der Credit Suisse und weiteren Banken. Neben Julius Bär hat auch die Credit Suisse einen Vergleich mit Deutschland abgeschlossen und damit einen Schlussstrich unter die Vergangenheit setzen können - zumindest juristisch.
Publiziert am 26.08.2012
von: sonntagszeitung.ch
