Beitrag vom 17.10.2010

Unschuldige Hunde sterben


Wegen überfüllter Tierheime und der fehlenden gesamtschweizerischen Hundegesetzgebung werden auch unauffällige Tiere getötet

Von Rinaldo Tibolla

Zürich In der Schweiz werden nicht nur aggressive Kampfhunde getötet. Unter der Spritze sterben auch unschuldige Hunde in Tierheimen, teilweise kaum 7 Wochen alte Welpen, nur weil sie nicht vermittelbar oder in anderen Kantonen platzierbar sind. Die genauen Zahlen geben Veterinärämter und die nationale Datenbank Anis nicht bekannt. Allein in Zürich werden Dutzende Hunde aller Rassen getötet. Wie viele davon in die Kategorie «nicht aggressiv» fallen, ist unklar. Auch in anderen Kantonen werden zahlreiche Hunde eingeschläfert.

«Vergangene Woche wollte das Veterinäramt Zürich einen sieben Wochen alten Pitbull bei uns platzieren. Es hiess, er werde eingeschläfert, wenn wir ihn nicht nehmen. Wir hatten aber keinen Platz», sagt Manuela Dolder vom Hundehaus des Tierheims Oberbottigen BE. Das Tierheim nimmt keine Rassenlistenhunde mehr auf, solange sie nicht vermittelt sind. Andere Tierheime im Aargau, in St. Gallen und Luzern verfahren gleich. Eine Umfrage des Schweizer Tierschutzes (STS) zeigte, dass 23 Tierschutzvereine keine «Listenhunde» mehr aufnehmen. Gerade im Herbst sind die Heime wegen der zusätzlichen Ferienhunde überfüllt. «Wir können Listenhunde nur schwer in anderen Kantonen platzieren», sagt Pamela Ott vom Tierheim Pfötli in Winkel ZH.

Bei einer Rassenliste müssten auch Mischlinge getötet werden

Das Veterinäramt des Kantons Zürich bestätigt gegenüber der SonntagsZeitung, dass es zu solchen Tötungen kommt, man nennt das beschönigend «Euthanasierung». «Wir versuchen die Listenhunde in sehr vielen Kantonen zu platzieren. Wenn wir es nicht schaffen, dann sagen wir uns: Es ist besser, wir euthanasieren ihn, als dass er Jahre im Tierheim bleibt», sagt die Zürcher Kantonstierärztin Regula Vogel. Auch das Wallis und Genf haben mit ihren Listen ähnlich strenge Hundegesetze.

Für Peter Rub, Präsident der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG), ist die unklare Gesetzeslage schuld. «Solange wir diesen Flickenteppich mit den verschiedenen Rassenlisten und kantonalen Gesetzen haben, werden immer wieder junge, unauffällige Listenhunde eingeschläfert», sagt Rub. Zusammen mit dem STS fordert die SKG eine schweizweite Lösung, wie sie der Ständerat vorgeschlagen hat: Keine kantonale Regelungen mit Rassenverbotslisten, sondern eine Haltebewilligung für potenziell gefährliche Hundetypen. Bei der Definition der Liste dürfe es aber nicht zu einer «Rassenliste» kommen. «Eine einheitliche Rassenliste wäre einfach ein politisches Zugeständnis», sagt auch Ruth Herrmann, Präsidentin der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Verhaltensmedizin. Sobald es eine solche Liste gäbe, müssten alle Mischlinge mit diesen Rassen eingeschläfert werden, weil sie aus einer nicht anerkannten Zucht kommen und verboten wären. Der SKG spricht sich deshalb für eine Hundetypenliste, bei der Kategorien wie beispielsweise Gewicht oder Grösse ausschlaggebend wären.


Publiziert am 17.10.2010
von: sonntagszeitung.ch





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