Rechtshilfe boomt
Internationale Gesuche wie jenes zur Auslieferung Roman Polanskis nehmen zu
Von Joël Widmer
Bern Rechtshilfefälle haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Das zeigt die neuste Statistik des Bundesamtes für Justiz (BJ). Viel diskutiert wurde die Rechtshilfe in jüngerer Zeit durch prominente Fälle wie die Verhaftung des Filmregisseurs Roman Polanski oder die Zustellung von offiziellen Akten der US-Behörden an den Privatbankier Konrad Hummler. Gemäss BJ sind in den letzten zehn Jahren die Fälle von Rechtshilfe durch die Schweiz oder Rechtshilfebegehren ans Ausland von 16 260 auf 38 116 gestiegen.
Ein Hauptgrund für diesen Anstieg ist die Zunahme bei den Fahndungsersuchen an die Schweiz. Diese stiegen von 8769 im Jahr 2002 auf 22 088 im Jahr 2011. Für die Zunahme in den vergangenen vier Jahren ist laut BJ-Sprecher Folco Galli insbesondere die Inbetriebnahme des Schengener Informationssystems im August 2008 verantwortlich.
Ein weiterer Grund sei «die längerfristige Tendenz der Internationalisierung der Kriminalität und der Kriminalitätsbekämpfung». Das BJ stellt laut Sprecher Galli zudem fest, «dass Personen vermehrt auch bei weniger schweren Delikten international zur Fahndung ausgeschrieben werden».
Im Zuge der zahlreicheren Fahndungen haben auch die Auslieferungsgesuche an die Schweiz zugenommen. Während 2002 aus dem Ausland 146 Gesuche eintrafen, waren es in den letzten drei Jahren je rund 350. Diese Zahl erfasst laut Galli aber nicht nur formelle Auslieferungsersuchen. Sie schliesst auch sämtliche Festnahmen mit ein, bei denen die Personen infolge einer vertieften Prüfung schliesslich freigelassen wurden. «Diese Fälle haben tendenziell zugenommen», sagt Galli.
Sammelklage löste Flut bei Zustellungsersuchen aus
Grund für die besonders hohe Gesamtzahl der Rechtshilfefälle im Jahr 2011 war zudem eine aussergewöhnliche Flut von Zustellungsersuchen. So musste das BJ im Auftrag der Staatsanwaltschaft Amsterdam Gerichtsakten an über 8600 Empfänger in der Schweiz senden. Hintergrund war eine Sammelklage gegen den ehemaligen Schweizer Rückversicherer Converium AG wegen künstlich überhöhter Kurse ihrer Aktien.
Publiziert am 28.10.2012




