SVP will Nebengeschäfte des Bundesgerichts stoppen
Die Gratis-Software Open Justitia soll gegen Recht und Gesetz verstossen
von Denis von Burg
Bern Bis jetzt war es David gegen Goliath. Die kleine Berner Firma Weblaw, die eine Gerichtssoftware anbietet, gegen das grosse Bundesgericht. Letzteres hatte seine mit Steuergeldern entwickelte Software unter dem Namen Open Justitia gratis als Open-Source-Programm auf den Markt gebracht.
Die Proteste der Softwarebranche, ausgerechnet die Gesetzeshüter aus Lausanne würden gegen die Verfassung verstossen, indem sie als staatliche Institution illegal ein Gewerbe betreiben und mit einem zu 100 Prozent subventionierten Produkt private Anbieter aus dem Markt drängten, nützten nichts. Die Geschäfte von Weblaw mit ihrer Gerichtssoftware brachen schlagartig ein.
Christoph Blocher will die Software-Schmiede schliessen
Jetzt nimmt der Streit grössere und politische Dimensionen an: Die SVP von Ex-Justizminister Christoph Blocher will das ihm einstmals unterstellte Bundesgericht als Betreiber einer Software-Schmiede stoppen. In der Wintersession wird die SVP eine Interpellation einreichen, die den Bundesrat auffordert, abzuklären, ob das Bundesgericht berechtigt ist, auf dem Markt gerichtsfremde Dienstleistungen anzubieten.
Für die SVP ist die Sache schon klar. «Es ist geradezu absurd, wenn das Bundesgericht als Softwareanbieter auftritt. Es gibt kein übergeordnetes Interesse, das es diesem erlauben würde, als Softwarelieferant tätig zu werden. Der Markt spielt ja», sagt SVP-Generalsekretär Martin Baltisser. Zudem fehle offensichtlich die rechtliche Grundlage. Tatsächlich: Verfassung und Finanzhaushaltgesetz halten klar fest, dass der Staat nur dann gewerblich tätig sein darf, wenn es keine privaten Angebote gibt und ein Gesetz ihn dazu ermächtigt. Für das Bundesgericht ist beides nicht erfüllt. Die Richter in Lausanne machen geltend, dass «das Bundesgericht keine gewerbliche Leistung erbringt». Als Open-Source-Projekt würde die Software unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Für Baltisser ist das kein Argument: «Das Bundesgericht greift mit einem quersubventionierten Produkt in einen Markt ein. Das geht nicht.» Und Weblaw-Chefin Sarah Montani ergänzt: «Es ist offensichtlich, dass das Bundesgericht Dienstleistungen erbringt, um so seine überdimensionierte IT-Abteilung zu beschäftigen, und dies auf Kosten der Steuerzahler.» Open Justitia sei deshalb mitnichten gratis und im Interesse der Steuerzahler, wie das Bundesgericht vorzutäuschen versuche.
Faktum ist: Das Gericht bietet Support für seine Produkte an und hat diesen für die Einführung seines Produktes im Kanton Bern schon geleistet. Und: Das Bundesgericht hat das Bundesverwaltungsgericht als IT-Kunden verloren, ohne die IT-Abteilung wesentlich zu verkleinern.
Der Staat soll aus dem Markt genommen werden
Für die SVP ist das Bundesgericht ein exemplarischer Fall. Sie will diesen dazu verwenden die Grenzen für staatliche Tätigkeit auf dem privaten Markt enger zu ziehen: «Sollte die Nebentätigkeit des Bundesgerichts mit dem geltenden Recht nicht verhindert werden können, werden wir die Gesetze verschärfen müssen.»
Das hält man für umso drängender, als das Bundesgericht selbst kantonalen Gebäudeversicherungen erlaubt hat, als Privatversicherer auf den Markt zu gehen. «Gegen diese Entwicklung müssen wir ankämpfen,» sagt Baltisser: «Und wenn wir beim Bundesgericht selbst beginnen müssen.»
Publiziert am 21.10.2012




