Aus der aktuellen Ausgabe

«Wir haben im EWR ein sehr effektives System»

EU-Botschafter Richard Jones fordert von der Schweiz ein Modell nach dem Vorbild des EWR

von Denis von Burg, Joël Widmer

Herr Jones, für den Europatag an der Universität Bern wählten Sie das Thema Forschungszusammenarbeit. Warum?

Forschung und Innovation gehören zu den wichtigsten Bereichen der europäischen Politik. Sie sind zentral für die Zukunft unseres Kontinents als Wirtschaftsstandort. Die Schweiz macht bei den EU-Forschungsprogrammen mit - und beide Seiten profitieren. Das Feld zeigt auf, wie wichtig unsere Zusammenarbeit ist.

... die teilweise auch gestört ist.

In den meisten Bereichen läuft die Zusammenarbeit sehr gut. Am Beispiel der Forschungszusammenarbeit lassen sich besonders gut die ethischen Werte aufzeigen, welche die Schweiz und die EU teilen: die Suche nach der Wahrheit und die Zusammenarbeit auf der Basis von Vertrauen und Partnerschaft.

Gerade hier gibt es Fragezeichen, seit Brüssel will, dass die Schweiz neues EU-Recht automatisch übernimmt.

Niemand fordert von der Schweiz die automatische Übernahme von EU-Recht. Die EU will nur die Homogenität ihres Binnenmarkts bewahren. Das ergibt sich aus dessen Wesen: Dieser ist viel mehr als eine Freihandelszone, es ist ein einheitlicher Markt mit gemeinsamen und von allen akzeptierten Regeln, das Herzstück der EU. Wenn die Schweiz dort mitmachen will, ist es nur folgerichtig, dass sie sich ebenfalls an diese Regeln hält und auch neues Binnenmarktrecht übernimmt.

Normalerweise übernimmt die Schweiz EU-Recht. Warum braucht es allgemeine Regeln?

Die Antwort liegt in Ihrer Frage: normalerweise. Das ist ein Schönwettersystem. Aber was passiert bei Regen, wenn es Meinungsunterschiede gibt? Welches Recht soll dann angewendet werden? Wir brauchen ein funktionierendes System, das sicherstellt, dass in jenen Bereichen des Binnenmarkts, in denen die Schweiz teilnimmt, das gleiche Recht gilt.

Erfüllen die Schweizer Vorschläge diese Prinzipien?

Die EU begrüsst, dass Herr Burkhalter das Prinzip der Homogenität des Binnenmarkts ausdrücklich unterstrichen und anerkannt hat, dass ein globaler Ansatz für diese institutionellen Fragen nötig ist. Wir respektieren vollends, dass die Vorstellungen des Bundesrats sich in einer Konsultation unter anderem mit den Kantonen befinden. Wir werden Stellung nehmen, wenn uns definitive Vorschläge unterbreitet werden.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die EU Kompensationsmassnahmen soll ergreifen können, wenn die Schweiz neues Recht nicht übernehmen will.

Die EU akzeptiert, dass Nicht-Mitgliedstaaten, die am EU-Binnenmarkt teilnehmen, einzelne Teile der Marktgesetzgebung nicht übernehmen. Es gibt eben gerade keine automatische Übernahme. Dabei muss aber die Rechtssicherheit wieder hergestellt werden. Zum Beispiel ist es im EWR so, dass dann der entsprechende Teil des Binnenmarkts im Verhältnis zu diesem Staat ausser Kraft gesetzt wird, bis eine Lösung gefunden worden ist.

Ein Beispiel?

Ein Gesetz zur Fabrikation von Glühbirnen wird nicht übernommen. Dann wird der Teil des Binnenmarkts, der solche Handelsgüter betrifft, ausser Kraft gesetzt, weil es sonst keine einheitlichen Sicherheitsstandards mehr gäbe.

Der Bundesrat schlägt etwas anderes vor.

Manche Vorstellungen des Bundesrats scheinen sich an Abkommen mit der EU zu orientieren, in welchen andere Mechanismen zum Tragen kommen. Diese Abkommen betreffen aber nicht den Binnenmarkt, weshalb sie aus EU-Sicht keine geeigneten Modelle sind.

Im Unterschied zum EWR schlägt der Bundesrat zudem eine unabhängige, aber nationale Schlichtungsstelle vor.

Wir haben im EWR ein sehr effektives System, das auch schwierige Probleme bewältigt hat. Die Architektur dort ist klar: Wir haben die Efta-Aufsichtsbehörde und den Efta-Gerichtshof, der Streitfälle entscheidet. Diese Aufgaben sind explizit nicht an die einzelnen Staaten delegiert. So funktioniert es sehr gut.

Es wäre also hilfreich, wenn die Schweiz eine supranationale Behörde akzeptieren würde?

Das EWR-System ist gut akzeptiert: Jeder weiss, wo er steht, und es herrscht ein grosses Vertrauen, dass das System unbefangen und neutral ist. Es gehört zu den Prinzipien des Binnenmarkts, dass im Streitfall keiner der Beteiligten über sich selbst richtet.

Was geschieht, wenn es zu keiner Einigung kommt?

Wir sind überzeugt, dass wir eine Lösung finden. Kommissionspräsident Barroso bekräftigte zusammen mit Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf dieses Ziel. Er machte aber auch klar, dass andernfalls keine neuen Verträge in weiteren Bereichen des Binnenmarkts möglich sein werden. Der bisherige sektorielle Ansatz ist ausgereizt und hat seine Grenzen erreicht. Da sind sich Kommission und Mitgliedstaaten einig. Was den Binnenmarkt betrifft, müsste man sich mit den aktuellen Verträgen zufriedengeben.

Verstehen Sie als Brite die Schweizer Vorbehalte gegenüber der EU besser als andere?

Jeder Botschafter hat die Aufgabe, sein Gastland zu verstehen, und mir ist dies im Falle der Schweiz ein besonderes Anliegen. Dass ich Brite bin, spielt da keine wesentliche Rolle. Im Übrigen hat jede britische Regierung seit den 50er-Jahren die EU-Mitgliedschaft zuerst angestrebt und dann verteidigt.

Publiziert am 13.05.2012




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